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ÜBERRASCHUNGSFAHRT KIELER WOCHE
auf dem Zweimast-Segelschoner ABEL TASMAN
Am heutigen Tage endet die Kieler Woche. Die Stadt Kiel verabschiedet sich von allen Sportlern und segelbegeisterten Gästen und bedankt sich bei allen Helfern.
Am frühen Abend stechen wir in See, um den Sonnenuntergang auf dem Wasser zu erleben. Zur blauen Stunde geht es wieder in die Förde zum Sternenzauber über Kiel. Freuen Sie sich auf einen eindrucksvollen Abend.
Der 1913 gebaute 2-Mast-Schoner ABEL TASMAN hat eine Länge von ca. 40,0 m, 6,5 m Breite und eine Segelfläche von 420 qm.
Die Kapazität bei Tagestörns beläuft sich auf 60 Personen, davon Unterbringung im Salon mit Schiffsbar 32 Personen an 4 Tischen, das Oberdeck ist bei unbeständigem Wetter abgeplant.
Für Mehrtagestörns verfügt das Schiff über 30 Kojen in 12 Kajüten.
Sonntag, 25.06.2023, 19:30 bis 24:00 Uhr
Liegeplatz: n.b., wird ca. 3 Wochen vor Veranstaltung auf der Startseite bekanntgegeben
Check in ab 19:00 Uhr
Leinen los 19:30 Uhr
Check out 23:30Uhr
Preis pro Person: € 69,50
Sollten Sie eine größere Anzahl Tickets benötigen als verfügbar, kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder Tel 040.474462
Babys 0-12 Monate Frei (müssen mit anmelden werden)
Kinder 1 bis 5Jahre: € 34,75 (bitte buchen Sie die Gesamtticketanzahl und tragen die Anzahl und das Alter der Kinder im Feld Bemerkungen ein. Sie erhalten dann eine 2., korrigierte Bestätigung)
Kinder 6 bis 12 Jahre: € 52,13 (bitte buchen Sie die Gesamtticketanzahl und tragen die Anzahl und das Alter der Kinder im Feld Bemerkungen ein. Sie erhalten dann eine 2., korrigierte Bestätigung)
Leistungen:
- ca. 4,5 Std. Segelerlebnis auf der ABEL TASMAN
- Welcome-Getränk, Feuerwerkscocktail
- Excl. Snacks und weiterer Getränke - diese können aus der Bordbar erworben werden
Hinweise:
Wählen Sie Ihre Bekleidung bitte so aus, dass sie dem Wetter angemessen ist. Flache rutschfeste Schuhe sind empfehlenswert.
Die Tickets werden namens und im Auftrag des Eigners verkauft
Bei zu geringer Personenzahl oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen behält sich der Veranstalter eine Absage vor, es erfolgt dann eine Erstattung des gezahlten Betrages.
Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.